Gesellschafts- und Handelsrecht

Ein wohl beratenes Unternehmen pflegt auch gewöhnlich ein glückliches Ende zu nehmen.

(Herodot)

Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst alle Bereiche von der Gründung über die Rechtsgeschäfte bis hin zur Auflösung von Unternehmen. Viele Unternehmen kleinerer und mittlerer Größe wie auch Existenzgründungen vertrauen auf meine Kompetenz. Dazu gehört die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und ggf. der Geschäftsführerverträge.

Im laufenden Geschäftsbetrieb berate ich Unternehmen bei der Abhaltung von Gesellschafterversammlungen und der Formulierung der erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse.