Steuerrecht

Pecunia non olet.
(Vespasian)

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Privatpersonen unterschätzen oft die Tücken des deutschen Steuerrechts – das in seiner Komplexität weltweit ganz vorne mitspielt.

Meine Tätigkeit als Fachanwalt für Steuerrecht entspricht zum Teil der Arbeit eines Steuerberaters. Ich erstelle ebenso Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, bringe jedoch zusätzlich die Erfahrungen des Anwalts mit ein. Sobald es um Verhandlungen mit dem Finanzamt oder sogar Rechtsstreitigkeiten vor Gericht geht, helfe ich meinen Mandanten kompetent im Umgang mit dem Verfahrens- und Prozessrecht.